Unsere AGB.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Besuch der Veranstaltung „Le Salon Exclusif“

§ 1 Vertragspartner / Vertragsgrundlage

 (1) Die  Tanzschule Salsa-Emocion, vertreten durch Herrn Ibrahim Han, Stodiekring 9, 41564 Kaarst (nachfolgend „Veranstalter“) veranstaltet das Veranstaltungsformat mit dem Titel „Le Salon Exclusif“ (nachfolgend „Veranstaltung“).

(2) Das Veranstaltungsformat „Le Salon Exclusif“  umfasst ein Bühnen-/Musik und Unterhaltungsprogramm und ist inspiriert durch das Leben des großen Gatsby, die Goldenen Zwanziger und die Swingin‘ Thirties. Dementsprechend besteht für den Besuch der Veranstaltung eine Kleiderordnung im Stil der 1900er bis 1930er Jahre.

§ 2 Geltungsbereich, Begriffsbestimmung

(1) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) regeln das Rechtsverhältnis zwischen dem Veranstalter und dem Besucher. Mit dem Erwerb der Eintrittskarte für die Veranstaltung wird zwischen dem Veranstalter und dem Ticketerwerber ein Besuchervertrag über die Veranstaltung geschlossen. Die AGBs gelten damit für den Erwerb von Eintrittskarten für die „Le Salon Exclusif“- Veranstaltung an Besucher/Ticketerwerber und damit für das Rechtsverhältnis zwischen dem Veranstalter und dem Ticketerwerber. Sie sind Bestandteil des Besuchervertrages, der durch den Erwerb von Eintrittskarten zustande kommt.

(2) Die AGBs gelten gegenüber natürlichen Personen (Privatpersonen) sowie gegenüber Firmen, Kaufleuten, gewerblich handelnden Personen, juristischen Personen des Öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (Unternehmen).

(3) Zusätzliche oder widersprechende Vertragsbedingungen des Ticketerwerbers gelten nur, wenn der Veranstalter diese ausdrücklich schriftlich anerkannt hat.

(4) Zur Benennung der Abläufe hinsichtlich des Erwerbes von Eintrittskarten (sog. kleines Inhaberpapier), wird entsprechend der gängigen Eventpraxis in den AGBs vom Karten(vor)verkauf gesprochen. Rechtlich handelt es sich beim Abschluss des Besuchervertrages nicht um einen Kaufvertrag, sondern um einen Werkvertrag mit mietrechtlichem Einschlag. Denn der angestrebte Enderfolg beim Besuchervertrag besteht nicht – wie beim Kaufvertrag – in der Überführung einer Sache oder eines Rechts in das eigene Vermögen. Vielmehr geht es dem Eintrittskartenerwerber allein um den Erwerb des Besucherrechts.

(5) Eine Eintrittskarte ist ein kleines Inhaberpapier im Sinne des § 807 BGB und damit ein Wertpapier, das den Anspruch auf die Leistung verkörpert. Das Ticket berechtigt ausschließlich den Ticketinhaber zum Zutritt zur Veranstaltung und dazu von den Veranstaltern die versprochene Leistung zu verlangen. Bei dem Erwerb des Tickets geht es nicht vornehmlich um die Erlangung des Eigentums an der Karte, sondern um den Erwerb des Veranstalterbesucherrechts und der Forderung gegenüber der Veranstalter, die angekündigte Veranstaltung zur Aufführung zu bringen.

 3 Zutrittsberechtigung

(1) Zutrittsberechtigt zur Veranstaltung sind grundsätzlich nur Personen ab 18 Jahren unter Vorlage einer gültigen Eintrittskarte.

(2) Jugendliche im Alter von 16 und 17 Jahren haben nur Zutritt zur Veranstaltung in Begleitung des gesetzlichen Vertreters (Personensorgeberechtigter) oder einer volljährigen Aufsichtsperson und mit vorheriger schriftlicher Einwilligung der gesetzlichen Vertreter. Voraussetzung für das Zutrittsrecht ist die Vorlage der schriftlichen Einwilligung des gesetzlichen Vertreters des Jugendlichen zur Teilnahme an der Veranstaltung unter Benennung des teilnehmenden Erziehungsbeauftragten. Sowohl der Jugendliche als auch die Begleitperson haben beim Einlass den Personalausweis mitzuführen sowie eine Kopie des Personalausweises des gesetzlichen Vertreters. Bei Nichtbeachtung dieser Vorgaben und Nachweise wird der Zutritt verwehrt.

(3) Zutrittsberechtigt zur Veranstaltung sind grundsätzlich nur Personen, die sich an die entsprechende Kleiderordnung des Veranstaltungs-Mottos halten, siehe auch §10 dieser AGBs.

§ 4 Vertragspflichten

(1) Die Leistungen und Pflichten des Veranstalters sowie der Veranstaltungsort sind in ausdruckbarer Form der jeweiligen Veranstaltungsankündigung, insbesondere auf der Homepage der Veranstalter www.lesalonexklusif.de zu entnehmen.

(2) Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung zeitlich oder örtlich zu verlegen. Die Verlegung wird von den Veranstaltern unverzüglich über ihre Homepage www.lesalonexclusif.de und nach Möglichkeit auch über die Tagespresse, Rundfunk, etwaige Social-Media-Präsenz und auf telefonische Anfrage bekannt gegeben. Vor größeren Aufwendungen für den Besuch (Anreise pp.) wird dringend Einsicht in die Homepages oder schriftliche Anfrage beim Veranstalter am Tage der Veranstaltung empfohlen. Wird eine Veranstaltung zeitlich auf einen anderen Termin verlegt, gilt das Ticket für den neuen Veranstaltungstermin. Das Recht auf Rückgabe der Eintrittskarte bei Verlegung der Veranstaltung ist in § 9 dieser AGB niedergelegt.

§ 5 Vertragsschluss / Fälligkeit der Zahlung

(1) Die Homepage und andere Werbung und Hinweise des Veranstalters auf Veranstaltungsmaterialien und Tickets enthalten kein Angebot zum Vertragsschluss, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes durch den Ticketerwerber.

(2) Die Zahlung des Ticketpreises und der gegebenenfalls anfallenden Versand- und Bearbeitungsgebühren ist mit Abschluss des Vertrages über den Ticketerwerb fällig.

(3) Kosten des elektronischen Zahlungsverkehrs sind vom Ticketerwerber zu zahlen. Hierzu zählen auch Gebühren, die der Veranstalter durch Kreditkartenunternehmen oder sonstige Karten ausstellende Kreditinstitute auferlegt werden.$ § 6 Ticketvertrieb / Ticketversand mit Rügeobliegenheit

(1) Der Vertrieb der Eintrittskarten für die Veranstaltung im Kartenvorverkauf und Kartenverkauf an der Abendkasse erfolgt grundsätzlich durch den Veranstalter.

(2) Vorverkaufsgebühren sind von dem Ticketerwerber zu tragen.

(3) Sofern eine Versendung der Tickets erfolgt, geschieht dies auf Kosten und Risiko des Ticketerwerbers. Die Auswahl des Versandunternehmens erfolgt durch den Veranstalter. Der Ticketerwerber kann offensichtliche Fehler der gelieferten Tickets nur innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Tickets gegenüber dem Veranstalter geltend machen.

(4) Sofern die Tickets vor Zahlung des Ticketpreises an den Ticketerwerber versendet oder übergeben werden, bleiben die Tickets bis zur vollständigen und endgültigen Zahlung des Ticketpreises Eigentum des Veranstalters.

§ 7 Einschaltung Dritter beim Ticketvertrieb und der Vertragsdurchführung

Der Veranstalter kann Dritte beauftragen, die Tickets in seinem Namen zu verkaufen und auch hinsichtlich anderer Rechte und Pflichten des Veranstalters in seinem Namen zu handeln. Der Vertrag über den Ticketerwerb kommt zwischen dem Veranstaltern und dem Ticketerwerber zustande.

§ 8 Weitergabe von Tickets

(1) Zur Vermeidung von Störungen der Veranstaltung und Straftaten im Zusammenhang mit dem Besuch der Veranstaltung, zur Durchsetzung von Hausverboten und zur Unterbindung des Weiterverkaufs von Tickets zu überhöhten Preisen liegt es im Interesse der Veranstalter die Weitergabe von Tickets zu beschränken. Dem Ticketerwerber ist es nicht gestattet

   a) Tickets zu einem höheren als dem Verkaufspreis (Ticketendpreis einschließlich etwaiger Vorverkaufs- und
       Bearbeitungsgebühren) der Veranstalter zu veräußern,

   b) Tickets ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung durch die Veranstalter gewerblich oder kommerziell zu veräußern
        oder öffentlich zu Werbe- oder Marketingzwecken zu verwenden, und

   c) Tickets entgeltlich oder unentgeltlich an Personen weiterzugeben, die mit einem Hausverbot für die Veranstaltung durch den
        Veranstalter belegt sind.

(2) Der Veranstalter ist berechtigt, das zu dem Ticketerwerber bestehende Rechtsverhältnis außerordentlich und fristlos zu kündigen, wenn der Ticketerwerber gegen Absatz 1 verstößt. Die Veranstalter werden das Ticket in diesem Fall sperren und dem Ticketerwerber den Zutritt zur Veranstaltung verweigern.

(3) Der Veranstalter ist berechtigt, von Ticketerwerbern, die unter Verstoß gegen Absatz 1 Tickets weitergeben und/oder anbieten, pro Verstoß eine Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 2.500,00 Euro zu verlangen, es sei denn, der Verstoß erfolgt schuldlos. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.

 

§ 9 Kartenrückgabe / Absage, Verlegung, Ausfall, Abbruch der Veranstaltung /Programmänderung

(1) Die Rücknahme erworbener Eintrittskarten ist grundsätzlich ausgeschlossen. Für verfallene Eintrittskarten wird kein Ersatz gewährt. Dem Ticketerwerber abhanden gekommene oder bis zur Unkenntlichkeit zerstörte Tickets werden nicht ersetzt oder zurückerstattet.

(2) Bei Absage oder Verlegung der Veranstaltung wird gegen Vorlage der Eintrittskarte der Ticketpreis erstattet. Bei räumlicher Verlegung der Veranstaltung besteht die Möglichkeit zur Kartenrückgabe mit Ticketpreiserstattung jedoch nur, wenn der neue Veranstaltungsort dem Ticketerwerber unter Berücksichtigung seiner Interessen nicht zumutbar ist.

(3) Wenn die Veranstaltung auf Grund höherer Gewalt ausfällt, kann jede Vertragspartei den Rücktritt vom Vertrag erklären. In diesem Fall entfallen die gegenseitigen Rechte und Pflichten. Jede Vertragspartei trägt ihre bis dahin getätigten Aufwendungen.

(4) Im Falle des Veranstaltungsabbruchs hat der Besucher einen Anspruch auf Erstattung des geleisteten Kartenpreises, wenn der Abbruch in dem ersten Drittel der Veranstaltung erfolgt. Der Abbruch ist durch Vorlage oder Einsendung der Eintrittskarte nachzuweisen und innerhalb von 14 Tagen nach dem Veranstaltungsabbruch gegenüber dem Veranstalter oder der von ihm beauftragten Vorverkaufsstelle, die das Ticket vermittelt hat, geltend zu machen. Der Veranstalter haftet im Falle des Veranstaltungsabbruchs nach Maßgabe des § 14 dieser AGB.

(5) Änderungen des Programmablaufs unterliegen der künstlerischen Freiheit und sind variabel hinsichtlich der Darsteller/Darstellerinnen abänderbar. Umbesetzungen der darstellenden Künstler/Künstlerinnen bleiben den Veranstaltern vorbehalten. Änderungen nach Satz 1 und 2 begründen keinen Anspruch auf Rücknahme oder Umtausch der Eintrittskarte.

 

 § 10 Kleiderordnung

(1) Während des Besuchs der Veranstaltung gilt für die Besucher eine Kleiderordnung im Stile der 1900er bis 1930 Jahre. Unerwünscht ist Kleidung im modernen Alltagsstil wie Jeans, T-Shirts, Turnschuhe, etc. oder nicht zur Kleiderordnung passende schrille Kostüme (Karnevalskostüme, etc.).

(2) Bei Zuwiderhandlungen nach Absatz 1 kann der Veranstalter oder von ihm beauftragtes Personal den Besucher dazu auffordern, eine der Kleiderordnung entsprechende Garderobe anzulegen. Kommt der Besucher dieser Aufforderung nicht nach, kann er durch die Veranstalter oder durch von ihnen autorisierte Personen von der Veranstaltung verwiesen werden. Ein Anspruch auf Rückzahlung des bereits entrichteten Eintrittsgeldes oder auf sonstigen Schadens- und Aufwendungsersatz haben diese Ticketerwerber/Besucher in diesem Falle nicht.

 

§ 11 Veranstaltungsordnung

 (1) Dem Veranstalter steht innerhalb der Veranstaltungsfläche das Hausrecht indem für die sichere Durchführung der Veranstaltung notwendigen Umfang zu, neben dem Hausrecht des Eigentümers oder Betreibers der Eventlocation. Der Veranstalter ist verpflichtet, innerhalb der überlassenen Veranstaltungsfläche für die ordnungsgemäße und sichere Durchführung der Veranstaltung zu sorgen. Sie sind gegenüber den Besuchern auch zur Durchsetzung der jeweiligen Hausordnung des Eigentümers oder Betreibers der Eventlocation verpflichtet. Bei Verstößen gegen die Hausordnung hat sie die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um weitere Verstöße zu verhindern.

(2) Für die Veranstaltung gelten folgende allgemeine Verhaltenspflichten:

   a) Das Mitführen von gefährlichen oder illegalen Gegenständen, insbesondere Drogen, Waffen und explosiver Stoffe, sowie
       veranstaltungsfremden (eigene) Getränken und Lebensmitteln ist nicht erlaubt.

   b) Das Mitführen von Tieren ist untersagt.

   c) Das Betreten der Bühnenfläche und des Bühnenbereichs ist untersagt.

   e) Dem Ticketerwerber ist es untersagt, auf dem Veranstaltungsgelände Gegenstände jeglicher Art in der Absicht mitzuführen, sie
       zum Verkauf anzubieten oder in sonstiger Art für kommerzielle Zwecke zu verwenden. Gegenstände, die in dieser Absicht
       mitgeführt werden oder tatsächlich zum Verkauf angeboten werden, können vom Sicherheitspersonal und anderen autorisierten
       Personen entfernt oder bis zum Ende der Veranstaltung in Verwahrung genommen werden.

   f) Weiterhin ist es dem Ticketerwerber untersagt, auf dem Veranstaltungsgelände musikalische oder künstlerische Darbietungen
       sowie sonstige an eine Mehrzahl von Personen gerichtete Aufführungen und Zurschaustellungen durchzuführen.

(3) Bei Zuwiderhandlungen gegen Abs. (2) a bis f wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 1.000,00 Euro sofort fällig; weitere Ansprüche behält sich die Veranstalter ausdrücklich vor.

(4) Der Veranstalter kann Ticketerwerber/Besucher, die gegen die Hausordnung des jeweiligen Veranstaltungsortes, gegen die Sicherheitsvorgaben der Veranstalterordnung dieser AGB oder Weisungen des Sicherheitspersonals verstoßen, vom Veranstaltungsort verweisen. Ein Anspruch auf Rückzahlung des bereits entrichteten Eintrittsgeldes oder auf sonstigen Schadens- und Aufwendungsersatz haben diese Ticketerwerber nicht.

 

§ 12 Foto-/Bild-, Ton- und Filmaufnahmen über Besucher

Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte für die von dem Veranstalter durchgeführte Veranstaltung erklärt sich der Ticketerwerber damit einverstanden, dass die während der Veranstaltung erfolgten optischen und akustischen Mitschnitte sowie Fotos des Veranstalters für Medien und für Werbemaßnahmen der Veranstalter (Eigenreferenznutzung der Veranstalter) auf ihren Homepages

www.lesalonexclusif.de
www.salsa-emocion.de

www.event-theater-schwanenhoefe.de
sowie auf ihren Facebookpräsenzen

verwendet werden können. Das Einverständnis des Besuchers bezieht sich nur auf beiläufige oder Beiwerk artige Aufnahmen der Besucher während des Veranstaltungsmitschnittes. Eine Vergütungspflicht besteht nicht.

 

§ 13 Verbot von Foto-/Bild-, Ton- und Filmaufnahmen durch Ticketerwerber

(1) Dem Ticketerwerber ist es erlaubt Fotoapparate, Kameras oder sonstige Geräte und Anlagen, die zur Aufnahme von Foto-/Bild-,Ton- und Filmaufnahmen bei dem Besuch der Veranstaltung bei sich zu führen. Zur Wahrung der Anlehnung und Ausgestaltung des Veranstaltungsformates an die Zeit der 1900er bis 1930er Jahre sowie zur gegenseitigen Rücksichtnahme ist es dem Besucher nicht gestattet diese Geräte nach Satz 1 während der Veranstaltung sichtbar oder störend zu benutzen.

(2) Dem Besucher ist es grundsätzlich nicht untersagt, Bild-, Ton- und Filmaufnahmen zu machen oder Dritten zu ermöglichen. Der Besucher trägt für seine Aufnahmen selber die Verantwortung sich an die DSGVO zu halten und ggf. die Erlaubnis von abgelichteten Personen einzuholen.

(3) Der Veranstalter haftet nicht für von Ticketerwerbern auf jegliche Art verbreitete Bild-, Ton und Filmaufnahmen.

(4) Eine Ausnahme nach Satz 1 besteht nur für solche Fotoaufnahmen, die mit einem Fotoapparat der Technik der 1900er bis 1930er Jahre hergestellt werden, wobei diese Fotos nur für private Zwecke verwendet werden dürfen.

(5) Eine kommerzielle Verwendung von Foto-, Bild-, Ton- oder Filmaufnahmen, die am Veranstaltungsort gemacht werden ist untersagt.

(6) Verstößt der Ticketerwerber schuldhaft gegen Absatz 1 bis 5 steht der Veranstalter eine Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 3.000,00€ für jeden Verstoß zu. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.

 

§ 14 Haftung

(1) Soweit sich aus den AGB und den nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften die Vertragsparteien bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.

(2) Auf Schadensersatz haftet der Veranstalter – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Veranstalters, seines gesetzlichen Vertreters und Erfüllungsgehilfen. Für einfache Fahrlässigkeit des Veranstalters, seines gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen haftet der Veranstalter nur

   a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie

   b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße
       Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und
       vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung der Veranstalter auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden
       Schadens begrenzt.

(3) Die Haftungsfreistellung nach Absatz 2 gilt auch für die Haftung der Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter der Veranstalter.

(4) Die sich aus Absatz 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit durch den Veranstalter oder seiner Vertreter ein Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Werkes übernommen wurde. Das gleiche gilt für Ansprüche des Ticketerwerbers nach dem Produkthaftungsgesetz.

(5) Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Ticketerwerber nur zurücktreten oder kündigen, wenn der Veranstalter die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Ein freies Kündigungsrecht des Besuchers vom Besuchervertrag (insbesondere gemäß § 649 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.

 

§ 15 Schlussbestimmungen

(1) Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort für alle Ansprüche aus dem Vertrag ist Düsseldorf. Sofern gesetzlich kein anderer gesetzlich zwingender Gerichtsstand begründet ist, wird Düsseldorf als Gerichtsstand vereinbart.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften.